DEIN WEG ZUM FÜHRERSCHEIN DER KLASSEN A1, A2, A
Das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern erleben…diesen Traum kannst du dir ganz einfach und unkompliziert erfüllen!
Um im Straßenverkehr ein Motorrad lenken zu dürfen, hast du folgenden Möglichkeiten:
KLASSE A1
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS); Verhältnis von Leistung /Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung
Mindestalter: 16 Jahre – Beginn der Ausbildung mit 15 1/2 Jahren
Upgrade von A1 auf A2 mind. 18 Jahre und nach 2 Jahren A1 Führerschein |
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Entweder | Oder |
Praxisausbildung auf A2 Motorrad (7 UE) | Praktische Prüfung auf A2 Motorrad |
Keine Prüfung |
KLASSE A2
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
Mindestalter: 18 Jahre – Beginn der Ausbildung in Kombination mit BL17 mit 16 Jahren, sonst mit 17 1/2 Jahren
Upgrade von A2 auf A mind. 20 Jahre und nach 2 Jahren A2 Führerschein |
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Entweder | Oder |
Praxisausbildung auf A Motorrad (7 UE) | Praktische Prüfung auf A Motorrad |
KLASSE A
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2.)
Mindestalter: 24 Jahre
Ablauf der Ausbildung:
- 6 Lektionen Theoriekurs (ohne Vorbesitz B: zusätzlich 20 Lektionen GW-Kurs)
- 14 Fahrlektionen (4 Lektionen Platzausbildung, 10 Lektionen Ausfahrt im Straßenverkehr)
- Klasse A 39+: 16 Fahrlektionen (4 Lektionen Platzausbildung, 12 Lektionen Ausfahrt im Straßenverkehr)
- Ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe-Kurs (ohne Vorbesitz B)
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung
MOTORRADFAHREN MIT DEM B-FÜHRERSCHEIN DER CODE 111 MACHT´S MÖGLICH!
Seit November 1997 besteht die Möglichkeit, ein 125 ccm-Motorrad mit dem Führerschein der Klasse B zu lenken, ohne eine Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen.
Die Voraussetzungen sind:
- dass du seit mindestens 5 Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B bist
- dass du nicht mehr in der Probezeit bist
- nachweist, 6 praktische Fahrlektionen in der Fahrschule absolviert zu haben.
Ablauf der Ausbildung:
- Anmeldung in der Fahrschule
- Absolvierung von 6 Fahrlektionen
- Antragstellung, Abgabe der Ausbildungsbestätigung und Abholung des neuen Führerscheins bei der Behörde
Akzeptiert wird der Code 111 jedoch außer in Österreich nur in:
- Italien
- Lettland
- Spanien (nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B)
- Portugal (ab einem Mindesalter von 25 Jahren)
- Tschechischen Republik (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe)
Ausbildungkosten
A – Ersterteilung: € 1.170,-
A – Ausdehnung: € 950,-
A 39+: € 1.086,-
Code 111: € 240,-
In unseren Ausbildungskosten sind alle gesetzlich vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten inkl. aller Serviceleistungen enthalten. Übersicht aller möglichen Zusatzkosten, die bei deiner Ausbildung anfallen (können): hier
Wenn du dich für eine Kombination mehrerer Klassen anmeldet, hast du natürlich einige Kostenvorteile und die Gesamtkosten verringern sich. Nähere Informationen erhältst du bei uns im Büro.