Der Weg zur Umschreibung
Verlegt man als Besitzer eines Nicht-EWR-Führerscheins seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, so darf man mit diesem Führerschein bis maximal 6 Monate nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Österreich Kraftfahrzeuge lenken. Nach dieser Frist verliert der Führerschein in Österreich seine Gültigkeit. Um dennoch weiter Kraftfahrzeuge lenken zu dürfen, muss der Führerschein umgeschrieben werden.
Auch Österreicher, die ihren Führerschein in einem Nicht-EWR-Land erworben und sich dort mindestens 6 Monate aufgehalten haben, müssen bei der Rückkehr nach Österreich ihren Führerschein umschreiben lassen.
Voraussetzungen der Umschreibung
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültigkeit des ausländischen Führerscheins
Beantragung der Umschreibung
Es muss ein Antrag auf Austausch des ausländischen Führerscheins bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Zuständige Behörde für Villach:
Polizeikommissariat Villach / Führerscheinstelle
Trattengasse 34
9500 Villach
Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltstitel
- Ausländischer Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins eines inländischen Übersetzers mit beigefügter Kopie des Original-Führerscheins
- EU-Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Geburtsurkunde (und Übersetzung, wenn nicht in deutscher Sprache)
- Heiratsurkunde (nur bei Namenswechsel)
- Polizeiliches Führungszeugnis (wenn der Hauptwohnsitz kürzer als 5 Jahre in Österreich gemeldet ist)
Aufgrund der unterschiedlichen Länderabkommen unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Umschreibung des Führerscheins je nach Ausstellungsland. Ob die Absolvierung einer Prüfung notwendig ist und ob weitere Auflagen zu erfüllen sind, können Sie vor Ort bei der Antragsstellung erfragen. Diese Information ist für uns zur weiteren Durchführung notwendig.
Praktische Ausbildung
In den meisten Fällen ist zur Umschreibung die Ablegung einer praktischen Prüfung notwendig. Das Fahren im Straßenverkehr und die Regeln in verschiedenen Ländern unterscheiden sich teilweise sehr erheblich. Um ein Nicht-Bestehen der Prüfung und damit verbundene unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, ist die Absolvierung von Fahrstunden notwendig. Wie viele benötigt werden, hängt von der jeweiligen Fahrpraxis sowie den Kenntnissen der hier herrschenden Regelungen ab. Auch die optimale Vorbereitung auf die Prüfungssituation spielt eine große Rolle.
Aus diesem Grund bieten wir verschiedene attraktive Gesamtpakete in unserer Fahrschule an. Natürlich werden diese auch individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Duale Ausbildung bei Klasse B
Auch eine duale Ausbildung bei der Führerscheinklasse B ist für Umschreiber möglich. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zur Ausbildung in der Fahrschule mit maximal 2 Begleitern Fahrpraxis sammeln können.
Ablauf der dualen Ausbildung:
- Ansuchen für die Durchführung von Übungsfahrten bei der zuständigen Behörde stellen (Formular in unserer Fahrschule erhältlich)
- Theoretische Einweisung mit Antragsteller und mindestens 1 eingetragenem Begleiter in der Fahrschule
- Nach Erhalt des Bescheides darf mit Begleitung im Straßenverkehr gefahren werden (max. 6 Monate)
- Prüfung ist mit eigenem KFZ möglich (Beisitzer ist in diesem Fall der Begleiter)
Voraussetzungen für Begleiter (maximal 2 Begleiter):
- Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mind. 7 Jahren
- 3 Jahre Fahrpraxisnachweis
- 3 Jahre keine schweren Verkehrsverstöße
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Auf Wunsch ist auch das Ablegen der Prüfung in englischer Sprache möglich. Wenn Sie dies wünschen, so geben Sie uns das bitte bei der Prüfungsanmeldung bekannt.
Sollte die Prüfung weder in deutscher noch in englischer Sprache für Sie möglich sein, so besteht die Möglichkeit, einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder einen behördlich zugelassenen Sprachhelfer hinzuzuziehen. Hierbei hilft Ihnen unser Sekretariat gerne weiter.